Kosten
Eine Erstberatung erfolgt immer kostenfrei auch für Selbständige. Eine Rechtsberatung kann in diesem Rahmen nicht stattfinden.
Die Regulierung der Verbindlichkeiten, Vereinbarungen mit Gläubigern, Vergleiche und die Vorbereitung von Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgt in der Regel im Rahmen der Beratungshilfe (Berechtigungsschein zu Schuldenbereinigung).
Dabei ist eine Zuzahlung von € 10,-- zu leisten; die Bezahlung der Leistung trägt die Staatskasse. Im Fragen zum Einzelfall erteilen wir nach einer kurzen Durchsprache des Sachverhalts gerne auch telefonisch eine konkrete Auskunft.

