Verlauf einer Schuldnerberatung
Das Erstberatungsgespräch
Das erste und evtl. weitere Gespräche mit der Schuldnerberatung dienen hauptsächlich dazu
- einen möglichst genauen Überblick über die Verschuldungssituation zu gewinnen, einen Überblick über die Einnahme- und Ausgabesituation sowie der sonstigen finanziellen Situation zu erhalten,
- die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der Überschuldung kennenzulernen,
- die aktuelle Lebenssituation kennenzulernen,
- die Prüfung, ob existenzsichernde Maßnahmen und Vollstreckungsschutzmaßnahmen notwendig sind und
- Festlegung erster Beratungsschritte und -ziele
Vertraulichkeit/ Verschwiegenheit Die Beratung findet in einem geschützten Rahmen statt. Die Beteiligung und Zustimmung des Ratsuchenden an allen Entscheidungen und Verfahren wird garantiert. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Ratsuchenden im Einzelfall werden keine Informationen an Dritte weitergegeben. Weder über die Beratung als solche, noch über die Inhalte der Beratung.
Zu Beginn der Beratung wird mit dem Ratsuchenden besprochen welche Informationen ggf. an wen weitergegeben werden.
Schuldenregulierung
Forderungsüberprüfung
Nach der Erstberatungsphase, teilweise parallel dazu wird die Beratungsstelle die Berechtigung der gegen Sie erhobenen Forderungen und der damit verbundenen Kosten und Zinsen prüfen.
Zieldefinition
Ein wichtiger Schritt in dieser Phase der Schuldnerberatung ist die gemeinsame Zieldefinition, die die Beraterin/ der Berater mit Ihnen vornimmt.
Verhandlungen mit den Gläubigern
Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern um einen Interessensausgleich mit allen Beteiligten zu finden. Dies ist auch von großer Bedeutung für Ihre Gläubiger, die so transparente Regulierungsvorschläge erhalten, die auf realistischen und nachvollziehbaren Grundannahmen basieren.
Als mögliche Regulierungsmaßnahmen kommen in Frage:
1. Stundung
- zeitlich befristete Aussetzung der fälligen Forderungen
- Zinsfestschreibung für gestundeten Zeitraum möglich
Voraussetzung: Vorübergehende Zahlungsschwierigkeit
2. Ratenzahlung
- Zahlung der Schuldsumme in Teilbeträgen
Voraussetzung: freie Einkommensanteile, Tilgung der Forderung möglich
3. außergerichtlicher Vergleich
- Ratenzahlungsvereinbarung mit Teilerlass durch Gläubiger
- Vereinbarung einer reduzierten Summe (Teilerlass) zur einmaligen Zahlung
Voraussetzung: freies Einkommen/ Geldbetrag steht zur Verfügung
4. Insolvenz
Beantragung des Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung

